Archiv
Klienten-Info Oktober 2011
Anspruchszinsen für ESt und KSt Rückstände 2010 ab 1.Okt. 2011
Geänderte Zinssätze Steuerrecht:
Anspruchszinsen: 2,88%
Aussetzungszinsen 2,88%
Berufungszinsen (NEU) 2,88%
Stundungszinsen 5,38%
Sozialversicherung:
Verzugszinsen 8,88%
Offenlegungspflicht Jahresabschluss Kapitalgesellschaften bis 30.September:
Erfolgt die Einreichung nach 30.9. aber noch vor Erlassung der Zwangsstrafverfügung (€ 700,--) bleibt die Fristversäumnis sanktionslos.
KEST-Abzug auf realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen:
Verschiebung vom 1. Okt. 2011 auf 1. April 2012
Komplizierte Übergangsregelung macht Einzelfallprüfung notwendig
Wichtig: Trennung in Altbestand und Neubestand ab 1.1.2011
Ab 1. April 2012 gilt das neue System mit KEST-Abzug
Neuerungen 2012: Abgabenänderungsgesetz 2011 vom 1. Aug. 2011
Spenden: Ausweitung auf Umwelt, Tierschutz und freiwillige Feuerwehren.
Anmerkung: Beleg für Spende nach wie vor notwendig.
Kirchensteuer: Sonderausgabe bis € 400,--
Nicht abzugsfähige Strafen: Abgabenerhöhung nach dem FinStrG (10% Zuschlag)
Geänderte Zinssätze Steuerrecht:
Anspruchszinsen: 2,88%
Aussetzungszinsen 2,88%
Berufungszinsen (NEU) 2,88%
Stundungszinsen 5,38%
Sozialversicherung:
Verzugszinsen 8,88%
Offenlegungspflicht Jahresabschluss Kapitalgesellschaften bis 30.September:
Erfolgt die Einreichung nach 30.9. aber noch vor Erlassung der Zwangsstrafverfügung (€ 700,--) bleibt die Fristversäumnis sanktionslos.
KEST-Abzug auf realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen:
Verschiebung vom 1. Okt. 2011 auf 1. April 2012
Komplizierte Übergangsregelung macht Einzelfallprüfung notwendig
Wichtig: Trennung in Altbestand und Neubestand ab 1.1.2011
Ab 1. April 2012 gilt das neue System mit KEST-Abzug
Neuerungen 2012: Abgabenänderungsgesetz 2011 vom 1. Aug. 2011
Spenden: Ausweitung auf Umwelt, Tierschutz und freiwillige Feuerwehren.
Anmerkung: Beleg für Spende nach wie vor notwendig.
Kirchensteuer: Sonderausgabe bis € 400,--
Nicht abzugsfähige Strafen: Abgabenerhöhung nach dem FinStrG (10% Zuschlag)