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Archiv


Klienten-Info Oktober 2010


Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 (Regierungsvorlage)
Valorisierung der Zuständigkeitsgrenzen: 
Gericht ab strafbestimmenden Wertbetrag € 100.000,-- (bisher €75.000,--)
Selbstanzeige:
Vereinfachte Offenlegung, 
weil nur bei der Zuständigkeit mehr zwischen Finanz- und Zollämtern zu unterscheiden ist
Verkürzte zeitnahe Entrichtung 
des fälligen Betrages(Schadengutmachung) innerhalb einer Monatsfrist. Antrag auf Zahlungserleichterung kann höchstens auf 2 Jahre gewährt werden.

Strittige UFS-Entscheidung zur Umsatzsteuererklärungen mit Nachzahlungen:
Gemäß UFS ist die bloße Abgabe der Umsatzsteuererklärung als Selbstanzeige zu wenig, weil wesentliche Bestandteile der Selbstanzeige (Täternennung, Aufschlüsselung der Voranmeldungszeiträume etc.) fehlen. Dies widerspricht der herrschenden Rechtsansicht und Praxis. 
Empfehlung: Bei hohen Steuernachzahlungen sollte gleichzeitig mit der UST-Erklärung ein sonstiges Anbringen (Selbstanzeige) elektronisch mit Finanz-Online eingebracht werden.

Maßnahmen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Verschärfte Sorgfaltspflichten
1) Bankwesengesetz 

Bereits bei Verdacht sind Banken verpflichtet sich an die Geldwäschemeldestelle zu wenden (§41 BWG)
Identifizierungspflicht bei Losungswortsparbüchern (Pass, Führerschein) unabhängig von der Höhe der Auszahlung
3) Steuerberater- Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
Kundenidentifikation bei Begründung von Geschäftsbeziehungen notwendig; erhöhte Sorgfalts- und Meldepflichten 
4) Rechtanwälte, Notare - Rechtsanwalts- u Notariatsordnung
Erhöhte Sorgfaltspflicht und Meldepflicht bei Verdacht
5) Immobilienmakler, Unternehmensberater - Gewerbeordnung

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