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Klienten-Info November 2011
LStR-Wartungserlass 2011-folgende Änderungen wurden uA eingearbeitet:
Sechsteloptimierung: Handelt es sich weder um eine klassische Sonderzahlung (zB Jubi-Geld) noch um eine klassischen lfd. Bezug (zB Überstunden) kann mit steuerlicher Wirkung schriftlich der Bezug als lfd. Bezug oder Sonderzahlung festgelegt werden.
Rechtsvermutung der Nettolohnvereinbarung: Ohne Anmeldung und Lohnsteuerabfuhr wird bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen auf den Bruttobetrag hochgerechnet.
Ferienlager als a.O Aufwand absetzbar sofern die Betreuung durch pädagogisch qualifizierte Personen erfolgt.
Spendenabsetzbarkeit: Über Verlangen der Finanz ist ein Zahlungsbeleg (Name u. Anschrift des Spenders und der empfangenden Organisation) vorzulegen.
Tipp: GSVG Beitragsgrundlage Kontrolle bei Gewinnfreibetrag 2010:
Der neue Gewinnfreibetrag 2010 ist anders als der Investitionsfreibetrag nicht mehr in der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Diesbezüglich ist die GSVG BMGL zu überprüfen. Die Auswirkung ist beim Grundbetrag € 1.040,52, die uU zu viel an Pensions- und Krankassenbeiträge bezahlt wird (26,68% von 3.900,--) und beim investitionsbedingten GFB auf Grund der Höchstbemessungsgrundlage max. € 2.039,40 (26,68% von 58.800*13%)
Krankenversicherungsbeiträge von ausländischen Pensionen:
Die SVA beginnt seit 1. Okt. 5,1% des Bruttobezuges der ausländischen Pension von der inländischen Pension einzubehalten. Grundlage ist die VO 295/2011. Andere Versicherungsanstalten werden folgen!
Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer:
Die NOVA gehört ab 22. Dez. 2010 nicht mehr zur USt-Bemessungsgrundlage erhöht sich aber gem. § 6 Abs. 6 NoVAG um 20% und zwar auch für ig. Erwerbe. Dieser Ersatztatbestand dürfte EU-widrig sein.
Sechsteloptimierung: Handelt es sich weder um eine klassische Sonderzahlung (zB Jubi-Geld) noch um eine klassischen lfd. Bezug (zB Überstunden) kann mit steuerlicher Wirkung schriftlich der Bezug als lfd. Bezug oder Sonderzahlung festgelegt werden.
Rechtsvermutung der Nettolohnvereinbarung: Ohne Anmeldung und Lohnsteuerabfuhr wird bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen auf den Bruttobetrag hochgerechnet.
Ferienlager als a.O Aufwand absetzbar sofern die Betreuung durch pädagogisch qualifizierte Personen erfolgt.
Spendenabsetzbarkeit: Über Verlangen der Finanz ist ein Zahlungsbeleg (Name u. Anschrift des Spenders und der empfangenden Organisation) vorzulegen.
Tipp: GSVG Beitragsgrundlage Kontrolle bei Gewinnfreibetrag 2010:
Der neue Gewinnfreibetrag 2010 ist anders als der Investitionsfreibetrag nicht mehr in der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Diesbezüglich ist die GSVG BMGL zu überprüfen. Die Auswirkung ist beim Grundbetrag € 1.040,52, die uU zu viel an Pensions- und Krankassenbeiträge bezahlt wird (26,68% von 3.900,--) und beim investitionsbedingten GFB auf Grund der Höchstbemessungsgrundlage max. € 2.039,40 (26,68% von 58.800*13%)
Krankenversicherungsbeiträge von ausländischen Pensionen:
Die SVA beginnt seit 1. Okt. 5,1% des Bruttobezuges der ausländischen Pension von der inländischen Pension einzubehalten. Grundlage ist die VO 295/2011. Andere Versicherungsanstalten werden folgen!
Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer:
Die NOVA gehört ab 22. Dez. 2010 nicht mehr zur USt-Bemessungsgrundlage erhöht sich aber gem. § 6 Abs. 6 NoVAG um 20% und zwar auch für ig. Erwerbe. Dieser Ersatztatbestand dürfte EU-widrig sein.