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Klienten-Info November 2010


Budget 2011 - 2014: Geplante Steuer-Mehreinnahmen/Geplante Ausgabenkürzungen/ 
Möglicher Handlungsbedarf


1. Geplanten Steuer-Mehreinnahmen von 2011 bis 2014 in Mio.:

Stabilitätsabgabe (Bankenabgabe) 500 500 500 500
Abschaffung der Kreditvertragsgebühr -150 -150 -150 -150
Vermögenszuwachssteuer
Wertpapier-KESt 30 50 100 250
Stiftungsbesteuerung: Anhebung der Zwischensteuer von 12,5 % auf 25 % 50 50 50 50
Stiftungsbesteuerung: Besteuerung der Liegenschaftsgewinne, 
wenn Stifter juristische Person 0 30 30 50
Einführung USt-RCS bei Reinigungsfirmen 17 20 20 20
Erhöhung der Tabaksteuer 100 150 150 150
Flugticketabgabe 60 90 90 90
Erhöhung Pendlerpauschale -15 -15 -15 -15
CO2-Zuschlag bei Nova 25 25 55 55
Abschaffung der Energieabgabenrückvergütung für Dienstleistungsunternehmen 0 100 100 100
CO2-Zuschlag bei Mineralölsteuer 417 470 470 470
zusätzliche Umsatzsteuermehreinnahmen 66 66 66 66
Kfz-Steuer -30 -30 -30 -30
Abschaffung Zinsenabzug bei Anschaffung von Beteiligungen im Konzern 0 200 200 200
Betrugsbekämpfungspaket 100 200 300 400
Steuereinnahmen brutto Gesamt 1.169 1.756 1.936 2.206


2. Geplante Ausgabenkürzungen 
Auf der Ausgabenseite sind neben drastischen Budgetkürzungen bei den einzelnen Ressorts vor allem folgende wichtige Maßnahmen vorgesehen:

Einschränkungen bei der Familienförderung 
Die Familienbeihilfe soll - soweit sich Kinder noch in der Ausbildung befinden - ab 2010 nur mehr bis zum vollendeten 24. (bisher im Normalfall 26.) Lebensjahr (= 25. Geburtstag) zustehen. Dadurch wird es künftig 35.000 Bezieher (25- und 26-Jährige) weniger geben, was eine Einsparung von 70 Mio Euro pro Jahr (2011: 58 Mio Euro) bringt. 
Die im Jahr 2008 eingeführte 13. Familienbeihilfe soll nur mehr für 6- bis 15-Jährige zustehen und in einen Fixbetrag von 100 Euro (derzeit je nach Alter und Anzahl der Kin-der 105,40 bis 202,70 Euro) geändert werden (Auszahlung wie bisher im Monat September), wodurch 168 Mio Euro pro Jahr eingespart werden. 
Durch die Streichung der Familienbeihilfe für arbeitsuchende Kinder zwischen 18 und 21 Jahren sowie die Streichung der Familienbeihilfe nach der Berufsausbildung sollen weite-re 32 Mio Euro pro Jahr (2011: 27 Mio Euro) eingespart werden. 
Die Streichung des einkommensabhängigen Mehrkindzuschlags ab dem dritten Kind (36,40 Euro pro Monat und Kind) und die Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Familien ohne Kinder (bzw mit Kindern, für die keine Familienbeihilfe mehr zu-steht) bringt ab 2011 Einsparungen in Höhe von insgesamt 125 Mio Euro pro Jahr. 
Im Gegenzug zu diesen Einsparungen wird der Schulbuch-Selbstbehalt (zwischen 2,30 und 23,00 Euro) abgeschafft, was eine Entlastung von 10 Mio Euro pro Jahr bringt.

Maßnahmen im Pensionsbereich 
Aussetzung der Pensionsanpassung im 1. Jahr nach dem Neuzugangsmonat (dh der Pensionist hat eine einjährige Wartefrist, bevor seine Pension erstmals erhöht wird; diese Maßnahme wurde am 24.9.2008 abgeschafft und wird nun wieder eingeführt) 
Aliquotierung der Sonderzahlungen (keine vollen Sonderzahlungen im 1. Jahr der Pension) 
Invaliditätspaket (Reduktion des Zugangs in die Invaliditätspension durch REHA vor Pension und beschränkten Zugang in die Invaliditätspension) 
Hacklerregelung: 
Änderungen bis 2013: Verteuerung des Nachkaufs von Schul- und Studienzeiten; Kosten-pflichtiger Nachkauf von Ausübungsersatzzeiten. 
Ab 1.1.2014: Neuordnung der Hacklerregelung zur Abbremsung der Kostenentwicklung wie folgt: 
Erhöhung des Antrittsalters für Männer auf 62 Jahre; für Frauen auf 57 Jahre (für Frauen weitere Anhebung in Jahresschritten auf 62) 
Keine Anrechnung von Ersatzzeiten 
Kein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten

Maßnahmen im Pflegebereich 
Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 soll für Neufälle dadurch eingeschränkt werden, dass der Pflegebedarf für die Stufe 1 auf mehr als 60 Stunden pro Monat und für Stufe 2 auf mehr als 85 Stunden pro Monat erhöht wird.

3. Handlungsbedarf bis 31.12.2010:
Vermögenszuwachssteuer:
Aus Steuermaßnahme bis zum 31.12.2010 ergibt sich ein Handlungsbedarf bei geplanten Aktienkäufen bzw. sonstige Wertpapieren im Privatbereich. Diese sollten unbedingt noch vor dem 31.12.2010 getätigt werden. Während Veräußerungsgewinne aus bis zum 1.1.2011 erworbenen Aktienkäufen und sonstigen Wertpapieren nämlich nach der einjährigen Spekulationsfrist zur Gänze steuerfrei sind, unterliegen solche Gewinne für nach dem 1.1.2011 erworbene Wertpapiere der 25% KEST. Die Abgabe wird - analog zur KEST auf Zinsen - von den Banken eingehoben und an die Finanz abgeführt.
Kreditvertragsgebühr
Verträge die der Kreditvertragsgebühr unterliegen auf nach dem 1.1.2011 (Wegfall der Kreditvertragsgebühr) verschieben und gegebenfalls mit Barvorlagen kurzfristig überbrücken.
Stiftungsbesteuerung:
Wenn Stifter juristische Personen sind, sollen geplante Veräußerung von Liegenschaften bis 31.12.2010 vorgezogen werden. Für Stifter, die natürliche Personen sind, bleibt der Liegenschaftsverkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren weiterhin steuerfrei.
Geplante Beteiligungsveräußerungen für Beteiligungen ab 1% bis 31.12.2010 vorziehen, da dann die Zwischensteuer nur 12,5% beträgt, ab 1.1.2011 25%.



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