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Klienten-Info März 2010
Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen 2010 von Einkommensteuer und SV-Beiträgen
Einkommensteuer: Zur Begründung ist die Vorlage einer plausiblen Schätzung des Einkommens 2010 notwendig. Der Hinweis auf die neuen Steuerbegünstigungen (13-%iger GFB, vorzeitige AFA etc.) genügt nicht. Der letzte Termin für den Antrag ist der 30. September.
SV-Beiträge: Beitragsgrundlage ist das Einkommen laut Steuerbescheid des drittvorangegangenen Jahres (also 2007). Ist das Einkommen 2010 voraussichtlich niedriger, kann eine Herabsetzung auf dieser Basis beantragt werden.
Einkommensteuer: Zur Begründung ist die Vorlage einer plausiblen Schätzung des Einkommens 2010 notwendig. Der Hinweis auf die neuen Steuerbegünstigungen (13-%iger GFB, vorzeitige AFA etc.) genügt nicht. Der letzte Termin für den Antrag ist der 30. September.
SV-Beiträge: Beitragsgrundlage ist das Einkommen laut Steuerbescheid des drittvorangegangenen Jahres (also 2007). Ist das Einkommen 2010 voraussichtlich niedriger, kann eine Herabsetzung auf dieser Basis beantragt werden.