Archiv
Klienten-Info Mai 2013
Arbeit in den Ferien: Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht
Voluntär: Kurzfristige gesetzlich nicht geregelte freiwillige unentgeltliche Tätigkeit ohne arbeitsrechtliche Verpflichtung oder Ansprüche zum Erwerb fachbezogener Kenntnisse ohne schulische Verpflichtung.
Taschengeld unter Geringfügigkeitsgrenze: Meldung bei der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Taschengeld über Geringfügigkeitsgrenze: Meldung bei GKK
Ferialpraktikant: Befristetes Vertragsverhältnis mit Schülern oder Studenten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, für welches kein regelmäßiges Arbeitsentgelt gebührt und keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten.
Taschengeld unter Geringfügigkeitsgrenze: Keine Anmeldung bei AUVA, da beitragslose Versicherung in der Schüler-Studentenunfallversicherung besteht.
Sonderstatus in Gastronomie: KV-Entlohnung mit Anmeldung bei GKK.
Ferialarbeit: Befristetes normales Dienstverhältnis. Achtung abgeführte Lohnsteuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung rückerstatten lassen. Negativsteuer bis max. EUR 110,-- möglich. Bei Kindern über 18 geht bei Jahreseinkommen von über EUR 10.000,-- die Familienbeihilfe verloren.
Voluntär: Kurzfristige gesetzlich nicht geregelte freiwillige unentgeltliche Tätigkeit ohne arbeitsrechtliche Verpflichtung oder Ansprüche zum Erwerb fachbezogener Kenntnisse ohne schulische Verpflichtung.
Taschengeld unter Geringfügigkeitsgrenze: Meldung bei der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Taschengeld über Geringfügigkeitsgrenze: Meldung bei GKK
Ferialpraktikant: Befristetes Vertragsverhältnis mit Schülern oder Studenten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, für welches kein regelmäßiges Arbeitsentgelt gebührt und keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten.
Taschengeld unter Geringfügigkeitsgrenze: Keine Anmeldung bei AUVA, da beitragslose Versicherung in der Schüler-Studentenunfallversicherung besteht.
Sonderstatus in Gastronomie: KV-Entlohnung mit Anmeldung bei GKK.
Ferialarbeit: Befristetes normales Dienstverhältnis. Achtung abgeführte Lohnsteuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung rückerstatten lassen. Negativsteuer bis max. EUR 110,-- möglich. Bei Kindern über 18 geht bei Jahreseinkommen von über EUR 10.000,-- die Familienbeihilfe verloren.