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Klienten-Info Juni 2010


Mitarbeit im Familienbetrieb/Verpflichtung zur UVA-Abgabe/Strategie zur Vermeidung der Gebührenpflicht

Mitarbeit im Familienbetrieb
Ehegatten können wählen aus:
Familiäre Beistandspflicht (§ 90 ABGB, gilt im Zweifel)
Dienstverhältnis (Dienstvertrag erforderlich)
Mitunternehmerschaft (Gesellschaftsvertrag erforderlich)
Sozialversicherungsrechtliche Folgen:
Ohne Entgeltlichkeit (familiäre Beistandspflicht) keine Pflichtversicherung
Mitversicherung bei Kindererziehung sonst Zusatzbeitrag
Bei Dienstvertrag und Entgelt =>Pflichtversicherung in der KV, UV und PV
Ausnahme: Geringfügige Beschäftigung unter € 366,33 pro Monat
=>Nur UV Pflicht und Mitarbeitervorsorgekasse 1,53%
=>aber günstige Möglichkeit zur Pflichtversicherung als geringfüg Beschäftigter durch Zahlung von € 51,69 (2010) pro Monat
Bei Mitunternehmerschaft (Gewerbetrieb) Pflichtversicherung nach GSVG

Verpflichtung zur Abgabe von UVA, Neue Regelung ab 2011:
Umsatz kleiner T€ 30
 =>Vierteljährlicher UVA-Zeitraum, falls UVA zu erstellen ist, keine Verpflichtung zur UVA Einreichung und zur Abgabe einer Steuererklärung 
Umsatz zwischen T€ 30 und T€ 100=>Vierteljährlicher UVA-Zeitraum, Verpflichtung zur UVA Einreichung und zur Abgabe einer Steuererklärung
Umsatz größer T€ 100 =>monatlicher UVA-Zeitraum, Verpflichtung zur UVA Einreichung und zur Abgabe einer Steuererklärung

Strategien zur Gebührenvermeidung:
- Anwaltskorrespondenz zu mündlich geschlossenem Vertrag
- Übergabe des nicht unterfertigter Mietvertrages gegen Schlüssel
- Urkundentausch ohne Unterschrift
- Videoaufzeichnung des mündlichen Vertragsabschlusses
- E-Mail Vertrrag? =>VwGH anhängig =>noch nicht empfehlenswert



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