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Klienten-Info Juli 2012


Wertpapierzuwachssteuer - fiktive Anschaffungskosten

Für ab 1. Jänner 2011 erworbene Wertpapiere (Neubestand) ermitteln die Banken pauschal die Anschaffungskosten mit dem Kurswert vom 30. März 2012 lt. WP-Anschaffungskosten - Verordnung und Erlass. Beim Verkauf berechnet die Bank dann auf Basis dieser fiktiven Anschaffungskosten den Wertzuwachs und behält die 25%ige Wertpapierzuwachssteuer ein. Je nachdem ob die tatsächlichen Anschaffungskosten höher oder niedriger waren als die fiktiven Anschaffungskosten zum 30. März 2012, ergibt sich ein Steuervorteil bzw. Steuernachteil, wie folgendes Beispiel zeigt:

Anschaffung der Aktie Mitte 2011 um EUR 50, Kurswert zum 30. März EUR 30, Verkauf Mitte 2012 um EUR 40. Trotz erlittenem Verlust von EUR 10 (50-40), versteuert die Bank EUR 10 (40-30) mit 25% (EUR 2,5).

Tipp: Aufbewahrung der Wertpapierkaufabrechnung für Käufe nach 1.1.2011, damit die tatsächlichen Anschaffungskosten nachgewiesen werden können. Nur im Rahmen der Steuerveranlagung kann dann bei entsprechendem Nachweis obige Besteuerung (im Bsp. EUR 2,5) neutralisiert werden.
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