seiwald & kuhar
Kontaktieren Sie uns
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Erstberatung
    • Selbstständige
    • Jungunternehmer
    • Buchführungspflichtige Gesellschaften
    • Prüfungspflichtige Gesellschaften
    • Personalverrechnung
    • Arbeitnehmerveranlagung
    • Besondere Leistungen
  • Klienten-Info
    • Aktuelles
    • Archiv
    • Brutto-Netto-Rechner
    • Links
  • Kontakt
    • Adresse
    • Anfahrt
    • Allgemeine Auftragsbedingungen
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Haftungsausschluss

Archiv


Klienten-Info Februar 2010


Salzburger Steuerdialoge 2009
Protokolle zu den Dialogen gibt es auf der BMF Homepage
Folgende wesentliche Neuerungen:
Umsatzsteuer:

Touristenexport: UST-Freiheit, wenn Abnehmer keinen Wohnsitz in der EU. Als Nachweis kann idR der Reisepass dienen.
Ausfuhrnachweis bei Versendung:
 Gehen Name und Anschrift des Empfängers aus dem im Ausfuhrnachweis angegebenen Rechnung leicht und zweifelsfrei hervor, kann von einem zulässigen Ausfuhrnachweis ausgegangen werden.
Nachweis der Beauftragung bei igL: Der Beauftragungsnachweis ist ab 1.1.2010 schon vor Aushändigung der Ware zu erbringen.
Bauleistungen: Reverse Charge auch ohne UID möglich, keine Voraussetzung

Körperschaftsteuer:
Teilwertberichtigung eines unverzinslichen Darlehens im Konzern: Infolge Fremdunüblichkeit handelt es sich um einen steuerneutralen Vorgang. Die aufwandswirksam verbuchte Wertberichtigung ist in der MWR hinzuzurechnen.

Lohnsteuer:
Pendlerpauschale bei langem Krankenstand: Steht nicht zu
Doppelte Haushaltsführung: Wenn beruflich veranlasst sind Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar. Für die Mietkosten einer Wohnung gilt als Obergrenze € 2.000,-- p.m. Für die Kosten der Familienheimfahrt die höchste Pendlerpauschale dzt. € 281,-- p.m.
Beruflich veranlasst, wenn
Der Familienwohnsitz mehr als 120 km entfernt
Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes nicht privat veranlasst ist (Berufstätiger Partner verdient mehr als €2.200 p.a. oder Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar wg. ständig wechselnder Dienstorte, befristetes Arbeitsverhältnis etc.).
Vorübergehend können Kosten auch ohne obige Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Entfernungssockel für steuerfreies KM-Geld: Bei mehreren Dienstorten gilt ein Entfernungssockel (Hälfte der Strecke zw. Wohnort und weitesten Dienstort) der durch Verkehrsabsetzbetrag bzw. Pendlerpauschale abgedeckt ist.
Lehrer im Nachhilfeinstitut: Es handelt sich um ein Dienstverhältnis und keinen Werkvertrag.

Mindestlohntarif für Au-Pair-Kräfte ab 1.1.2010
Monatlicher Mindestbruttolohn von € 366,33 bei Arbeitszeit von 20 Stunden neben Wohnung und Verpflegung. Bei höherem Lohn handelt es sich um ein vollversicherungspflichtiges Hausangestelltenverhältnis.
Home
Seiwald & Kuhar GmbH  |  Bahnhofstraße 1  |  5400 Hallein
Tel.  43-6245 -76660-0  |  office@wt-sk.at  |  www.wt-sk.at