Archiv
Klienten-Info Februar 2010
Salzburger Steuerdialoge 2009
Protokolle zu den Dialogen gibt es auf der BMF Homepage
Folgende wesentliche Neuerungen:
Umsatzsteuer:
Touristenexport: UST-Freiheit, wenn Abnehmer keinen Wohnsitz in der EU. Als Nachweis kann idR der Reisepass dienen.
Ausfuhrnachweis bei Versendung: Gehen Name und Anschrift des Empfängers aus dem im Ausfuhrnachweis angegebenen Rechnung leicht und zweifelsfrei hervor, kann von einem zulässigen Ausfuhrnachweis ausgegangen werden.
Nachweis der Beauftragung bei igL: Der Beauftragungsnachweis ist ab 1.1.2010 schon vor Aushändigung der Ware zu erbringen.
Bauleistungen: Reverse Charge auch ohne UID möglich, keine Voraussetzung
Körperschaftsteuer:
Teilwertberichtigung eines unverzinslichen Darlehens im Konzern: Infolge Fremdunüblichkeit handelt es sich um einen steuerneutralen Vorgang. Die aufwandswirksam verbuchte Wertberichtigung ist in der MWR hinzuzurechnen.
Lohnsteuer:
Pendlerpauschale bei langem Krankenstand: Steht nicht zu
Doppelte Haushaltsführung: Wenn beruflich veranlasst sind Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar. Für die Mietkosten einer Wohnung gilt als Obergrenze € 2.000,-- p.m. Für die Kosten der Familienheimfahrt die höchste Pendlerpauschale dzt. € 281,-- p.m.
Beruflich veranlasst, wenn
Der Familienwohnsitz mehr als 120 km entfernt
Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes nicht privat veranlasst ist (Berufstätiger Partner verdient mehr als €2.200 p.a. oder Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar wg. ständig wechselnder Dienstorte, befristetes Arbeitsverhältnis etc.).
Vorübergehend können Kosten auch ohne obige Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Entfernungssockel für steuerfreies KM-Geld: Bei mehreren Dienstorten gilt ein Entfernungssockel (Hälfte der Strecke zw. Wohnort und weitesten Dienstort) der durch Verkehrsabsetzbetrag bzw. Pendlerpauschale abgedeckt ist.
Lehrer im Nachhilfeinstitut: Es handelt sich um ein Dienstverhältnis und keinen Werkvertrag.
Mindestlohntarif für Au-Pair-Kräfte ab 1.1.2010
Monatlicher Mindestbruttolohn von € 366,33 bei Arbeitszeit von 20 Stunden neben Wohnung und Verpflegung. Bei höherem Lohn handelt es sich um ein vollversicherungspflichtiges Hausangestelltenverhältnis.
Protokolle zu den Dialogen gibt es auf der BMF Homepage
Folgende wesentliche Neuerungen:
Umsatzsteuer:
Touristenexport: UST-Freiheit, wenn Abnehmer keinen Wohnsitz in der EU. Als Nachweis kann idR der Reisepass dienen.
Ausfuhrnachweis bei Versendung: Gehen Name und Anschrift des Empfängers aus dem im Ausfuhrnachweis angegebenen Rechnung leicht und zweifelsfrei hervor, kann von einem zulässigen Ausfuhrnachweis ausgegangen werden.
Nachweis der Beauftragung bei igL: Der Beauftragungsnachweis ist ab 1.1.2010 schon vor Aushändigung der Ware zu erbringen.
Bauleistungen: Reverse Charge auch ohne UID möglich, keine Voraussetzung
Körperschaftsteuer:
Teilwertberichtigung eines unverzinslichen Darlehens im Konzern: Infolge Fremdunüblichkeit handelt es sich um einen steuerneutralen Vorgang. Die aufwandswirksam verbuchte Wertberichtigung ist in der MWR hinzuzurechnen.
Lohnsteuer:
Pendlerpauschale bei langem Krankenstand: Steht nicht zu
Doppelte Haushaltsführung: Wenn beruflich veranlasst sind Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar. Für die Mietkosten einer Wohnung gilt als Obergrenze € 2.000,-- p.m. Für die Kosten der Familienheimfahrt die höchste Pendlerpauschale dzt. € 281,-- p.m.
Beruflich veranlasst, wenn
Der Familienwohnsitz mehr als 120 km entfernt
Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes nicht privat veranlasst ist (Berufstätiger Partner verdient mehr als €2.200 p.a. oder Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar wg. ständig wechselnder Dienstorte, befristetes Arbeitsverhältnis etc.).
Vorübergehend können Kosten auch ohne obige Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Entfernungssockel für steuerfreies KM-Geld: Bei mehreren Dienstorten gilt ein Entfernungssockel (Hälfte der Strecke zw. Wohnort und weitesten Dienstort) der durch Verkehrsabsetzbetrag bzw. Pendlerpauschale abgedeckt ist.
Lehrer im Nachhilfeinstitut: Es handelt sich um ein Dienstverhältnis und keinen Werkvertrag.
Mindestlohntarif für Au-Pair-Kräfte ab 1.1.2010
Monatlicher Mindestbruttolohn von € 366,33 bei Arbeitszeit von 20 Stunden neben Wohnung und Verpflegung. Bei höherem Lohn handelt es sich um ein vollversicherungspflichtiges Hausangestelltenverhältnis.