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Klienten-Info August 2010


Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz
Betroffene Gesetze: ABGB, Verbraucherkreditgesetz (uA)


Änderungen ABGB: 
Darlehensverträge sind Konsensualverträge (bisher Realkontrakt) über Sachen oder Geld, die durch die Willenserklärung zwischen Gläubiger und Schuldner zustande kommen. Bei Errichtung einer Urkunde: 0,8% Darlehensgebühr vom Wert der Sache
Kreditverträge sind Konsensualverträge in Form von entgeltlichen Gelddarlehen. Bei Errichtung einer Urkunde: Gebührenpflicht mit zwei Gebührensätzen: 0,8% wenn der Kreditnehmer nur einmal oder während einer bis zu fünf Jahre vereinbarten Dauer über die Kreditsumme verfügen kann; 1,5% in allen anderen Fällen

Neuerungen Verbraucherkreditgesetz (uA):
- Neues Standardinfoblatt über Zinssatz etc.
- 14- tägiges Rücktrittsrecht des Verbrauchers
- Recht auf vorzeitige Rückzahlung gegen angemessene Entschädigung der Bank
- Kostenloses Kündigungsrecht bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge



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