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Klienten-Info April 2011
Beiträge:
Finanzstrafgesetz: Neue Möglichkeit der Sebstanzeige
Privatstitung: Meldepflicht der Begünstigten bis zum 30.Juni 2011
Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag von 10%):
Ab 1.1.2011 gibt es neben der Selbstanzeige eine weitere Möglichkeit der Strafaufhebung gemäß § 30 a FinStrG. Voraussetzungen:
1) Der Steuerpflichtige bzw. der Steuerberater beantragt den Verkürzungszuschlag und erklärt ausdrücklich auf ein Rechtsmittel zu verzichten.
2) Der Verkürzungszuschlag von 10% und die Nachforderung werden innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung entrichtet.
3) Der Betrag der Nachforderung übersteigt für ein Jahr (Veranlagungsjahr) nicht EUR 10.000,-- und in Summe für alle Jahre nicht EUR 33.000,--.
4) Eine Selbstanzeige liegt bereits vor oder ein Finanzstrafverfahren ist bereits anhängig.
Privatstiftungen - Meldepflicht der Begünstigten
Pflicht des Vorstandes zur Meldung der Begünstigten, die zum Stichtag 31. März 2011 bestehen, bis zum 30. Juni 2011. Sämtliche Begünstigte die ab 1. April 2011neu dazukommen sind unverzüglich zu melden.
Die Meldung erfolgt elektronisch mittels Finanz Online.
Finanzstrafgesetz: Neue Möglichkeit der Sebstanzeige
Privatstitung: Meldepflicht der Begünstigten bis zum 30.Juni 2011
Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag von 10%):
Ab 1.1.2011 gibt es neben der Selbstanzeige eine weitere Möglichkeit der Strafaufhebung gemäß § 30 a FinStrG. Voraussetzungen:
1) Der Steuerpflichtige bzw. der Steuerberater beantragt den Verkürzungszuschlag und erklärt ausdrücklich auf ein Rechtsmittel zu verzichten.
2) Der Verkürzungszuschlag von 10% und die Nachforderung werden innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung entrichtet.
3) Der Betrag der Nachforderung übersteigt für ein Jahr (Veranlagungsjahr) nicht EUR 10.000,-- und in Summe für alle Jahre nicht EUR 33.000,--.
4) Eine Selbstanzeige liegt bereits vor oder ein Finanzstrafverfahren ist bereits anhängig.
Privatstiftungen - Meldepflicht der Begünstigten
Pflicht des Vorstandes zur Meldung der Begünstigten, die zum Stichtag 31. März 2011 bestehen, bis zum 30. Juni 2011. Sämtliche Begünstigte die ab 1. April 2011neu dazukommen sind unverzüglich zu melden.
Die Meldung erfolgt elektronisch mittels Finanz Online.