![]()
Archiv:
Klienten-Info Februar/März
SVA: Vorläufige Beitragsvorschreibungen 2011
NoVA: EuGH kippt UST auf Nova
Pauschalierte Land- und Forstwirte: Neue Verordnung
UVA-Einreichung 2011: Info Schreiben vom Finanzamt
SVA: Vorläufige Beitragsvorschreibungen
Basis für die vorläufigen Beiträge 2011 ist der Einkommensteuerbescheid
2008 zuzüglich vorgeschriebener Sozialversicherung und geltend gemachter
IFBs 2008 erhöht um den Faktor 1,072. Die Vorschreibung basiert dabei
auf Monatswerten. Bei einem Einkommen 2008 von € 22.000,-- und vorgeschrieben
SVA-Beiträgen 2008 von €2.000,-- ist die monatliche Beitragsgrundlage
dann € 2.144,--(22.000+2.000)*1,072/12).
TIPP: Hat sich das Einkommen 2011 wesentlich verändert, kann jederzeit
eine Neubemessung bei der SVA beantragt werden.
NoVa: EuGH kippt USt auf NoVa
Direkter Anwendungsfall: Erwerb von neuen (1) PKWs von deutschem Händler
durch Privatperson (Fahrzeugeinzelbesteuerung) oder Unternehmen. Basis für
die innergemeinschaftliche Erwerbsteuer war neben dem Kaufpreis (steuerfreie
ig Lieferung) auch die NoVa. Nach dem EuGH-Urteil ist die USt auf die NoVa
unionswidrig und kann zurückgefordert werden.
Anmerkung: (1) Bei Unternehmer gilt dies auch für gebrauchte Fahrzeuge.
Tipp bei Inlandskauf: Im Kaufvertrag die Option auf Rückzahlung der USt
bzw. des "neu" eingeführten 20 %igen Zuschlages auf die NoVa
vorzubehalten.
Neue Pauschalierungs-VO für Landwirte
Neue Einheitswertgrenze für Vollpauschalierung: € 100.000,--(Bisher:
65.000.--)
UVA Einreichung 2011: Info-Schreiben vom Finanzamt
Bei einem Vorjahresumsatz 2010 zwischen € 30.000,-- und € 100.000,--
informiert das Finanzamt von der Pflicht Umsatzsteuervoranmeldungen vierteljährlich
abzugeben. Bei Umsätzen über € 100.000,-- sind die UVAs monatlich
einzureichen.
![]() |
|||
![]() |
|||
|
|||
![]() |
|||
![]() |
|||